Angelika Görtz
Rechtsanwältin

Willkommen!

Seit vielen Jahren bin ich nunmehr insbesondere in allen Gebieten des Verkehrszivilrechts und des Verkehrsstrafrechts und im Ordnungswidrigkeitsrecht tätig. Ob Sie einen Verkehrsunfall haben, die Ampel zu schnell auf Rot umgesprungen ist oder ein Geschwindigkeitsverstoß oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit vorliegt oder ob Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden ist, sind Sie bei mir in erfahrenen Händen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Ich vertrete Sie im Allgemeinen Strafrecht, insbesondere auch im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie im Steuerstrafrecht. Kontaktieren Sie mich stets BEVOR Sie eine Stellungnahme gegenüber der Polizei oder den Behörden abgeben, hier gilt: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Zusätzlich bin ich im Zollstrafrecht für Sie tätig, egal ob es sich um Barmittelverstöße, Schmuggel oder Verstöße gegen das Außenwirtschafts-Gesetz handelt. Zudem beantrage ich für Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung und berate Sie im Erbrecht. Sollten Sie ein Anliegen in anderen Sachgebieten haben, fragen Sie einfach nach. Falls ich Ihnen nicht helfen kann, kann ich Ihnen mit Sicherheit einen erfahrenen Kollegen empfehlen. 

Kosten: Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Bußgeldverfahren und Verkehrsangelegenheiten werden die Kosten bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht in der Regel übernommen. Für den Fall von Straftaten sowie im Zollrecht ist die gesetzliche Vergütung im Hinblick auf den Arbeits- und Zeitaufwand in der Regel nicht ausreichend, so dass ich Vergütungsvereinbarungen treffe, die den Arbeits- und Zeitaufwand berücksichtigen. Dieses gilt auch im Rentenrecht. Hier wird ein Pauschalhonorar vereinbart, dass den Sachstand sowie den Arbeitsaufwand berücksichtigt.